Dabei geht es nicht nur um größere Zustiftungen. Auch viele kleinere Beträge lassen das Stiftungsvermögen anwachsen! Dabei sind insbesondere Daueraufträge mit monatlichen Beträgen, die für die Stifter verkraftbar sind, erwünscht. Alle Stiftungsbeträge sind zweckgebunden für die Ev. Johannes-Kirche Lüdenscheid.
Das Stiftungsvermögen ist dauerhaft ungeschmälert zu erhalten. Aus seinen Erträgnissen (Zinsen) erfolgt die Erfüllung der Aufgaben der Stiftung.
Inzwischen ist die „Stiftung Evangelische-Johannes Kirche-Lüdenscheid“ vom Landeskirchenamt in Bielefeld kirchenaufsichtlich genehmigt worden. Die Satzung der Stiftung wurde im kirchlichen Amtsblatt bekannt gemacht. Die Stiftung ist vom zuständigen Finanzamt Lüdenscheid als gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung anerkannt worden.
Für die Stiftung ist ein „Stiftungsrat“ eingesetzt worden, dem gem. Beschluß unseres
Presbyteriums vom 27. März 2012 folgende 8 Personen angehören:
Frau Pfarrerin Winkler-Rudzio
Herr Jochen Brüssler
Herr Martin Bindhardt
Herr Oliver Fröhling
Frau Edina Wiesner
Herr Axel Rasch
Herr Hans Werner Schaumann
Herr Jens Trimpop